Meldung
COVID-19-Sonderregelungen - G-BA berät am 21. Januar über Verlängerung
Auch über Videobehandlung wird entschieden
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat zuletzt mit Beschluss vom 30. Oktober 2020 bundeseinheitliche Sonderregelungen der § 2a Heilmittel-RL Ärzte und § 2a Heilmittel-RL Zahnärzte befristet bis zum 31. Januar 2021 zugelassen und damit u.a. auch logopädische Leistungen per Videobehandlung ermöglicht (siehe hierzu auch unsere Meldungen vom 2. November 2020 und 30. Oktober 2020). Wie nun der aktuellen Tagesordnung der nächsten G-BA-Sitzung zu entnehmen ist, wird vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens in der nächsten Sitzung am 21. Januar 2021 über eine Verlängerung der befristeten Sonderregelungen entschieden.
Wir gehen davon aus, dass dann aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzzahlen auch die Möglichkeit zur Videobehandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter verlängert wird. Insbesondere auch deswegen, weil unser Offene Brief vom 14. Oktober 2020, bei Prof. Josef Hecken, dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, durchaus auf Verständnis gestoßen war und von ihm bereits zu diesem Zeitpunkt eine Verlängerung in Aussicht gestellt wurde. Im Offenen Brief hatten wir uns dafür eingesetzt, dass die Videobehandlung im Bereich der ambulanten logopädischen Versorgung so lange wieder als abrechenbare Leistung zugelassen wird, bis die Gefahr, die vom Covid-19-Virus für die Patientinnen und Patienten und auch für die Logopädinnen und Logopäden ausgeht, auf ein vertretbares Maß zurückgegangen ist.
Sobald über die Verlängerung der Sonderregelungen eine Entscheidung gefallen ist, werden wir Sie natürlich informieren.