Meldung
COVID-19 als Berufskrankheit
Die COVID-19-Erkrankung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitsdienst, also auch von LogopädInnen, kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Das erläutern die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) jetzt in einer gemeinsamen Information für Betriebe und Beschäftigte.
Insbesondere Beschäftigte in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen und in Laboratorien können die Voraussetzungen einer Berufskrankheit erfüllen. Grundsätzlich müssen drei Voraussetzungen vorliegen:
- Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit im Gesundheitswesen und
- relevante Krankheitserscheinungen, wie zum Beispiel Fieber oder Husten, und
- positiver Nachweis des Virus durch einen PCR-Test
(Cordula Winterholler)
PS: in der Juli-Ausgabe von forum:logopädie erläutert Cordula Winterholler, warum das Thema Long Covid für Logopädische Praxen zunehmend relevant wird.