Meldung
Corona-Virus: Info für Praxisinhaber und Angestellte
Aus aktuellem Anlass
RKI ändert Risikobewertung zu COVID-19 (Stand: 17.3.2020)
„Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit insgesamt als hoch eingeschätzt. Diese Gefährdung variiert aber von Region zu Region.
Empfehlungen des RKI für die Fachöffentlichkeit sind unter www.rki.de/covid-19 zu finden, darunter Empfehlungen für das Kontaktpersonenmanagement, Optionen für die Kontaktreduzierung, Kriterien für die Risikoeinschätzung von Großveranstaltungen und Hilfestellung zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen.“ (Quelle)
Offizielle Empfehlungen der Krankenkassen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona) (Stand: 16.03.2020)
Vorübergehende Aussetzung von Fristen
Die Kassenverbände haben heute die aktuellen Empfehlungen auf Bundesebene „für einen reibungslosen Verordnungsprozess“ angesichts der Corona-Krise herausgegeben.
Hierbei gibt es vier zu beachtende Punkte, wovon die ersten beiden von besonderer Bedeutung für uns sind:
Diese besagen, dass der Behandlungsbeginn und die Unterbrechungfristen vorerst (bis zum 30.04.2020) von den Krankenkassen nicht geprüft werden.
Dies bedeutet de facto eine Aussetzung der vorgenannten Fristen.
Diese Maßnahmen gehen uns als Verband zwar noch nicht weit genug, stellen aber eine erste Regelung und damit ein erstes Entgegenkommen seitens der Kassen dar.
Angesichts der aktuellen Situation stehen wir weiterhin in engem Austausch mit GKV-SV, den Kassenvertretern und der Bundespolitik, um weitergehende Maßnahmen zu erreichen.
Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der Information, die wir hier für Sie eingestellt haben.
Dürfen logopädische Praxen weiterhin geöffnet sein? (Stand: 16.03.2020)
Solange auf Landesebene bzw. durch die Gesundheitsbehörden nichts Derartiges beschlossen wurde bzw. Sie oder Ihre Mitarbeiter nicht infolge eines Verdachts auf eine Infektion mit dem Corona-Virus auf eine amtliche Anordnung eine Quarantäne durchlaufen müssen, liegt die Entscheidung in Ihrem Ermessen.
Konsequenzen bei Schließung der Schulen, Hochschulen und Universitäten (Stand 13.3.2020)
In vielen Bundesländern schließen die Schulen, Hochschulen und Universitäten. Da in Deutschland die Bildung föderal geregelt ist, ist es wichtig, dass alle Studierenden und Lehrenden sich bei den jeweiligen Kultus-, Gesundheits- und Wissenschaftministerien tagesaktuell informieren. Für Lehrende und Studierende, die von Schließungen ihrer Ausbildungseinrichtung betroffen sind gilt folgendes:
- Es finden keine Lehrveranstaltungen statt, es sind aber auch keine Ferien.
- Studierende dürfen die Ausbildungsstätten nicht betreten. Die Lehrenden sollten im Gegenzug dafür sorgen, dass die Studierenden mit ausreichend Studienmaterialien zum Eigenstudium versorgt werden.
- Die Lehrenden sollen überwiegend zu Hause oder auch partiell in der Ausbildungseinrichtung die Studieninhalte vorbereiten und virtuell oder postalisch lehren.
Kurzarbeit wegen Corona-Virus (Stand 13.3.2020)
Eine dbl-Meldung mit ausführlichen Informationen zur Kurzarbeit wegen Corona-Virus finden Sie hier.
Abrechnungsregelungen aufgrund des Corona-Virus werden derzeit verhandelt (Stand 13.03.2020)
Wir befinden uns aktuell in Gesprächen mit den Kassenverbänden auf Bundesebene, um eine praktikable Regelung für die Abrechnungsprobleme hinsichtlich Corona-bedingter Terminabsagen, Terminverschiebungen etc. zu finden. Entgegen anderslautender Informationen sind hier noch keine abschließenden Regelungen vereinbart worden.
Sobald es in diesem Zusammenhang etwas Neues zu berichten gibt, werden wir Sie im Mitgliederportal wir.dbl-ev.de und hier auf der Website informieren.
Flyer der Berufsgenossenschaft zum Hautschutz und Händehygieneplan (Stand 13.03.2020) :
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege stellt auf seiner Website einen Hautschutz- und Händehygieneplan für Logopädinnen und Logopäden in Krankenhaus, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Rehabilitation sowie im ambulanten Bereich kostenlos zum Download zur Verfügung. Sie finden den Info-Flyer hier.
Service für logopädische Praxen: Aushang zur Hygiene bei Ansteckungsgefahr (Stand: 11.03.2020)
Händeschütteln ist in Zeiten hoher Viruslast nicht angesagt. Damit die Patientinnen und Patienten dies nicht als unfreundliches Verhalten erleben haben wir für Sie hier eine Vorlage zum Download und Ausdruck eingestellt, die zudem einige wenige Vorschläge zur "Ansteckungsprophylaxe" enthält.
Info für Praxisinhaber und Angestellte (Stand: 10.03.2020)
Wer infolge eines Verdachts auf eine Infektion mit dem Corona-Virus auf amtliche Anordnung eine Quarantäne durchlaufen muss und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Anspruchsgrundlage ist der § 56 des Infektionsschutzgesetzes.
Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige. Die Entschädigung bemisst sich in den ersten 6 Wochen nach dem Verdienstausfall, ab der siebten Woche nach dem Krankengeldanspruch.
Angestellte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen. Das heißt, der Arbeitgeber hat das Gehalt wie bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit weiter zu zahlen.
Im Gegenzug bekommt der Arbeitgeber die ausgezahlten Beträge (nur) auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet.
Wichtig: Der entsprechende Antrag ist binnen einer Frist von drei Monaten nach dem Ende der Absonderung (Quarantäne) bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Die Frage, welche Behörde für Entschädigungsanträge nach § 56 Infektionsschutzgesetz zuständig ist, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Eine bundesweite Übersicht stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.kbv.de/media/sp/Liste_Coronavirus_Entschaedigung.pdf
Coronavirus: Empfehlungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen (Stand: 4.02.2020)
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und das Robert-Koch-Institut (RKI) informieren angesichts des neuartigen Coronavirus auf ihren Websites über die Empfehlungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Nach Einschätzung des RKI ist die Gefahr durch die neue Atemwegserkrankung für die Bevölkerung in Deutschland derzeit aber als gering einzustufen.
Allgemeinverständliche Tipps und Infomationen hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammengestellt. Wer sich ausführlich über das Coronavirus und entsprechende Risikobewertungen informieren möchte, findet Näheres hierzu auf der Website der Berufsgenossenschaft BGW und des Robert-Koch-Institutes. Die Handlungsempfehlungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens sind dort ebenfalls zu finden.