Meldung
Corona-Tests für logopädische Praxen
Einheitliche Umsetzung bislang nicht erkennbar
Am 15. Oktober 2020 ist die dritte Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft getreten, die den Anspruch auf kostenlose Corona-Tests unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Praxen von Logopädinnen und Logopäden ausweitet (siehe hierzu auch unsere Meldung vom 23. Oktober 2020).
Seitdem herrscht allerdings noch Unklarheit darüber, wie diese Verordnung im Alltag konkret umzusetzen ist. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist eine bundesweit einheitliche Regelung dazu nicht erfolgt. Da auch nicht damit zu rechnen ist, dass es zeitnah dazu kommen wird, möchten wir Sie daher bitten, sich diesbezüglich weiterhin an Ihr zuständiges örtliches Gesundheitsamt zu wenden. Nach unseren Erfahrungen zeichnen sich nämlich zwischenzeitlich bereits erste einzelne regionale (aber zum Teil deutlich unterschiedliche!) Lösungen ab.
Wir möchten Sie auch dazu ermutigen, sich untereinander über Ihre eigenen Erkenntnisse und Erfahrungen zu informieren und auch Ihre Fragen dazu gerne „regional-kollegial“ in Ihrem Landesverband zu stellen. Der einfachste Weg wäre der Austausch in Ihren jeweiligen Landesgruppen im dbl-Mitgliederportal. Einige Mitglieder haben dies schon getan, dort von ihren Erfahrungen berichtet und diese mit ihren Kolleginnen geteilt. Wir bitten Sie deshalb dringend: Unterstützen Sie sich gegenseitig und tauschen sich hierzu im dbl-Mitgliederportal wir.dbl-ev.de aus. Wenn Sie sich dort zum ersten Mal einloggen möchten und Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne: Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail an wir(at)dbl-ev.de
Wir versuchen natürlich weiterhin, die Sachlage zu klären und werden Sie dann hier auf der dbl-Website und im Mitgliederportal darüber informieren.