Meldung
Bundestag beschließt Gesetz zur digitalen Modernisierung
UPDATE: Bundesrat hat am 28. Mai 2021 zugestimmt
Am 6. Mai 2021 hat der Bundestag das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) mehrheitlich verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 28. Mai 2021 zugestimmt, sodass es nach Verkündigung im Bundesanzeiger in Kraft tritt.
Videobehandlung künftig auch Teil der regulären Patientenversorgung
Im Zuge der COVID-19-Pandemie wurde die befristete Möglichkeit eingeführt, logopädische Leistungen auch per Video anzubieten. Diese Form der Leistungserbringung soll nun in die Regelversorgung übernommen werden. Hierdurch werden keine neuen Leistungen geschaffen, sondern es wird lediglich der Leistungsort durch Einbeziehung telemedizinischer Möglichkeiten erweitert.
Wie wir bereits berichtet haben, sieht das DVPMG verbindlich vor, dass die Berufsverbände und der GKV-Spitzenverband in den bundesweit geltenden Verträgen nach § 125 Abs. 1 SGB V nun auch die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln regeln, die telemedizinisch erbracht werden können.
Insbesondere ist bis zum 31. Dezember 2021 für die jeweiligen Heilmittelbereiche Folgendes zu regeln:
- die Leistungen, die telemedizinisch erbracht werden können,
- die technischen Voraussetzungen, die erforderlich sind, um diese Leistungen telemedizinisch zu erbringen.
An den Vereinbarungen sind das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, der oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Gesellschaft für Telematik zu beteiligen. Kommt eine Vereinbarung nicht bis zum 31. Dezember 2021 zustande, setzt die Schiedsstelle nach § 125 Absatz 6 die Vertragsinhalte innerhalb von drei Monaten fest.
Weiterentwicklung der Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs)
Die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bestimmten Leistungen von Heilmittelerbringerinnen, die zur Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen erforderlich sind, werden künftig vergütet. Die Vertragspartner nach § 125 Abs. 1 SGB V – d.h. die maßgeblichen Berufsverbände und der GKV-Spitzenverband – werden entsprechende Vergütungsvereinbarungen treffen. Datenschutz und Informationssicherheit von digitalen Gesundheitsanwendungen werden gestärkt, es wird eine mit dem Bundesamt für Sicherheit (BSI) in der Informationstechnik im Einvernehmen erstellte Sicherheitsprüfung eingeführt.
Ausbau der Telematikinfrastruktur – Anbindung aller Heilmittelerbringer
Wie von uns mehrfach gefordert, legt das DVPMG nun fest, dass die gesamte Gruppe der Heilmittelerbringer/innen an die Telematikinfrastruktur anzubinden ist.Bisher war diese Möglichkeit im Heilmittelbereich nur für die Physiotherapeuten vorgesehen. Weitere Leistungserbringergruppen werden nun sukzessive zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur verpflichtet, um die interprofessionelle Zusammenarbeit im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu stärken und den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und die Nutzung elektronischer Verordnungen zu ermöglichen.
Heilmittelerbringer/innen sind allerdings erst ab dem 1. Juli 2026 verpflichtet, ihre Leistungen auch auf der Grundlage einer elektronischen Verordnung zu erbringen. Um Verordnungen elektronisch abrufen zu können, haben sich Heilmittelerbringer bis zum 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur anzuschließen.
Zur Finanzierung der erforderlichen technischen Ausstattung hinsichtlich der entstehenden Investitions- und Betriebskosten ist die Vereinbarung anzuwenden, die für den ambulanten vertragsärztlichen Bereich zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geschlossen wurde. Das DVPMG sieht vor, dass Logopäden/Sprachtherapeuten zum Ausgleich der in § 376 Satz 1 SGB V genannten Ausstattungs- und Betriebskosten ab dem 1. Juli 2024 Erstattungen entsprechend der für den vertragsärztlichen Bereich geltenden Vereinbarung erhalten. Das Abrechnungsverfahren der Pauschalen für die erforderliche Ausstattung sowie die Betriebskosten vereinbaren die maßgeblichen Berufsverbände demgegenüber unmittelbar mit dem GKV-Spitzenverband.
Notwendiger Schlüssel für die Nutzung der Telematikinfrastruktur ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). Zurzeit wird ein elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) aufgebaut, das als gemeinsame Stelle der Länder künftig die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen an nicht approbierte Erbringer/innen ärztlich verordneter Leistungen, die nicht über eigene Körperschaften zur Ausgabe der Ausweise verfügen, übernehmen. Eingerichtet wird das eGBR bei der Bezirksregierung Münster. Der bundesweite Betrieb ist nach einer Testphase ab Januar 2022 vorgesehen. Um den Aufbau des eGBR zu begleiten und hierbei insbesondere den Praxisbezug sicherzustellen, wurde ein Fachbeirat eingerichtet, der sich aus Vertretern der nicht approbierten zugriffsberechtigten Berufsgruppen und ihrer Verbände sowie weiteren Experten zusammensetzt. Der dbl ist seit dessen Gründung aktives Mitglied des Fachbeirats.