Meldung
Bundeskabinett legt Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege vor
Heilmittelerbringer berücksichtigt
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) vorgelegt. Den aktuellen Wortlaut und den des vorhergehenden Referentenentwurfs finden Sie hier.
Danach ist vorgesehen, dass in den Verträgen bis zum 31. Dezember 2021 auch die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln, die telemedizinisch erbracht werden, zu regeln sind. Dies betrifft insbesondere die Leistungen, die telemedizinisch erbracht werden können und die damit verbundenen technischen Voraussetzungen sowie Regelungen, welche Stellen in diesen Prozess einzubeziehen sind (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Gesellschaft für Telematik). Zudem ist vorgesehen, dass die Schiedsstelle die Vertragsinhalte festsetzt, falls in der genannten Frist keine Vereinbarung zustande kommt.
Daneben sind auch die technischen Voraussetzungen zu regeln, die für eine derartige Leistungserbringung durch die Heilmittelerbringer erforderlich sind. Diesbezüglich können sich die Vereinbarungspartner an den Regelungen für die vertragsärztliche Versorgung orientieren.