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Bundeskabinett beschließt Entwurf für Teilhabestärkungsgesetz
Mehr Chancen für Menschen mit Behinderungen soll der Kabinettsentwurf für ein Teilhabestärkungsgesetz bieten, der gestern beschlossen worden ist. Zudem sieht das Gesetz die Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in der Sozialhilfe sowie Vereinfachungen beim Meldeverfahren zum Kurzarbeitergeld vor.
"Wir wollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen deutlich weiter ausbauen. Eine inklusive Gesellschaft – das ist das Ziel, auf das wir hinarbeiten. Es ist aber auch unsere tagtägliche Aufgabe im Alltag. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist dabei der Leitfaden. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wollen wir weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erreichen", so der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil.
Konkret enthält der Gesetzentwurf u.a. die Ergänzung des SGB IX um eine Gewaltschutzregelung, die Erweiterung des Budgets für Ausbildungsförderung, den Ausbau der aktiven Arbeitsförderung in den Jobcentern und Arbeitsagenturen, die Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation im SGB IX sowie im Bereich der Pflege in SGB XII sowie die Möglichkeit zum beschleunigten Antragsverfahren bei Kurzarbeit.