Meldung
BGW zieht branchenspezifische SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards zurück
Mit Ablauf des 25. Mai 2022 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel außer Kraft getreten. Infolgedessen zieht auch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ihre branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards zurück, über die wir Sie hier in unserer Meldung am 14. April 2022 informiert hatten.
Es entfallen die darin enthaltenen verpflichtenden Maßnahmen wie die Erstellung eines Hygieneplans, die betriebsbedingte Kontaktreduzierung, die Unterweisung zu Gesundheitsgefährdungen durch SARS-CoV-2 sowie die verpflichtende Information der Beschäftigten zu den Möglichkeiten einer entsprechenden Impfung gegen SARS-CoV-2. Auch die gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit der Beschäftigten, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen, entfällt.
Hinweis: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht iSd. § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) gilt aber weiterhin.
Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen wahren
Dennoch müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weiterhin im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung basierend auf der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie dem Arbeitsschutzgesetz erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren treffen.
Schutzmaßnahmen vor SARS-CoV-2 müssen somit auch weiterhin eigenverantwortlich vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin festgesetzt werden, um das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten damit zu wahren. Dabei können - abhängig von der jeweils aktuellen Infektionslage und den Infektionsrisiken am Arbeitsplatz - weiterhin Basisschutzmaßnahmen (AHA-L), die in den Betrieben bereits umgesetzt werden, einen wirksamen Schutz darstellen.
Empfehlung: Gewohnte Hygienemaßnahmen im Praxisalltag beibehalten
Wir als Berufsverband empfehlen, weiterhin die gewohnten Maßnahmen im Praxisalltag umzusetzen; Abstand halten, Hygieneregeln beachten (gründliches Händewaschen, Desinfektionsmittel bereitstellen und verwenden), Maske tragen und regelmäßig lüften.
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