Meldung
21.07.2020
BGW passt Arbeitsschutzstandard für logopädische Praxen an
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für logopädische Praxen jetzt der Weiterentwicklung des Sachstandes zum Thema angepasst. In der nun aktualisierten Version sind Aspekte, die in der Vergangenheit zu Unsicherheiten geführt haben, konkretisiert und/oder auch an den Wissenszuwachs hinsichtlich der Übertragungswege überarbeitet worden:
Was hat sich im Hinblick auf die Vorgängerversion geändert?
- Die Darstellung der Sachverhalte wurde optimiert und deutlich klarere Formulierungen tragen zum besseren Verständnis bei.
- Die Übertragung durch Aerosole wird nun berücksichtigt und in der Betrachtung des Schutzes vor Tröpfcheninfektionen durch eine Plexiglasscheibe haben sich Änderungen ergeben.
- Wichtig: Das Arbeiten ohne Mundschutz ohne Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes wird nun klar abgelehnt. Es gilt die Maskenpflicht in der Praxis bei Unterschreitung von 1,50m Mindestabstand auf Seiten des Patienten und des Therapeuten.
- Eine Waschmaschine in der Praxis gehört nun nicht mehr zum geforderten Standard, dieses Thema hatte in der Vergangenheit zu vielen Rückfragen geführt und ist damit nun geklärt.
- Ein Extra Kapitel wurde dem Thema Mund-Nasenschutz und persönliche Schutzausrüstung gewidmet.
Die aktuelle Version (Stand: 20.07.2020) können Sie hier herunterladen.