Meldung
BGW: Erleichterung beim Beitragseinzug
Zahlungsfrist verschiebt sich um einen Monat - Stundung ebenfalls möglich
Auch die gesetzliche Unfallversicherung der Heilberufe, die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), leistet einen Beitrag zur finanziellen Entlastung ihrer Versicherten.
Die Zahlungsfrist für die üblicherweise am 15. Mai 2020 fälligen Beiträge verlängert sich auf den 15. Juni 2020, ein Antrag ist hierzu nicht erforderlich.
Überdies stellt die BGW im Bedarfsfalle weitere Stundungen in Aussicht und teilt auf ihrer Website hierzu mit:
„Sollten Sie trotz dieses Zahlungsaufschubs um einen Monat Schwierigkeiten haben, die Forderung zu begleichen, erhalten Sie zum Zeitpunkt des Rechnungsversandes an dieser Stelle aktuelle Informationen, insbesondere zur Stundung und Ratenzahlung.“
Die BGW bittet darum, Stundungsanträge aber erst nach Zugang der Beitragsrechnung zu stellen!