Meldung
16.12.2021
BGW: Anpassung der Schutzmaßnahmen für therapeutische Praxen
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen an die gesetzliche Lage angepasst:
- Informationen zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz, zur erweiterten Testverpflichtung sowie zur Homeoffice-Pflicht nach § 28b IfSG wurden ergänzt.
- Arbeitgebende sollen ihre Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen aufklären und informieren sowie Impfaktionen im Betrieb unterstützen. Den Beschäftigten ist es zudem zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
- Weiterhin ist die Gefährdungsbeurteilung sowie ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen bzw. zu aktualisieren, Personenkontakte sind auf ein betriebsbedingtes Minimum zu reduzieren.
- Aufgrund der derzeitigen kritischen Pandemielage ist zusätzlich bis auf Weiteres eine ergänzende Regelung zum Atemschutz umzusetzen: Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.
- Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.
Ergänzend – oder über die BGW-Standards hinausgehend – gibt es rechtliche Vorgaben, beispielsweise von Bundesländern oder Bund, die einzuhalten sind.
Der Arbeitsschutzstandard der BGW bietet eine branchenspezifische Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus. Die aktuelle Version (Stand: 15.12.2021) ist unter www.bgw-online.de/corona-schutz-therapeutische-praxen zu finden.
(GS/Feit)