Meldung
BGW aktualisiert Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen
Die Corona-Pandemie erfordert spezielle Schutzmaßnahmen für das sichere Arbeiten in Praxen für Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat im neuen Branchenstandard für therapeutische Praxen die Infos aus den Arbeitsschutzstandards für Logopädie, Physio- und Ergotherapie zusammengeführt und an die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) und die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) angepasst.
Ergänzend – oder über die BGW-Standards hinausgehend – gibt es rechtliche Vorgaben, beispielsweise von Bundesländern oder Bund, die einzuhalten sind.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber den vorherigen Versionen:
- Eine Mindestfläche von 10 Quadratmetern pro Person darf nicht unterschritten werden, befinden sich mehrere Personen im Raum.
- Praxen müssen ein betriebliches Hygienekonzept erstellen und umsetzen. Darin müssen alle betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen für die Pandemiezeit festgelegt sein.
- Pausenräume müssen durchgängig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten.
- Beschäftigte tragen immer mindestens Mund-Nasen-Schutz, auch bei Hausbesuchen oder an anderen Einsatzorten.
- Für Patientinnen und Patienten gilt die vorgeschriebene Bedeckung von Mund und Nase nach den jeweiligen Verordnungen der Länder.
- Die Verwendung von FFP2-Masken ist präzisiert.
- Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen Beschäftigten für Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten Homeoffice anbieten, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegenstehen.
Die aktuelle Version (Stand: 06.04.2021) ist unter www.bgw-online.de/corona-schutz-logo zu finden.