Meldung
08.04.2022
Beihilfe Rheinland-Pfalz
Hygienezuschlag und telemedizinische Leistungen
Im Rahmen der Sonderregelungen der Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz (BVO) im Zusammenhang mit der Pandemie mit SARS-CoV-2 gilt, dass ein von Leistungserbringern geltend gemachter Hygienezuschlag bis zum 30. Juni 2022 in Höhe von bis zu 1,50 Euro je verordneter Therapieeinheit als beihilfefähig anerkannt wird.
In Bezug auf Videobehandlungen wird mitgeteilt, dass der Beihilfefähigkeit von Heilbehandlungen nicht entgegensteht, wenn diese videogestützt erbracht werden.
Das entsprechende Schreiben des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz vom 4. April 2022 können Sie hier einsehen.
(GS/Berbrich)