Meldung
Bayern: Erneute Anpassung der Beihilfesätze
Wie wir bereits Ende April berichtet haben (siehe hierzu unsere Meldung vom 21. April 2023), wurden die Beihilfehöchstsätze des Bundes zum 1. Mai 2023 angepasst.
Auch für Landesbeamte in Bayern erfolgt zum 1. Juli 2023 eine Anpassung der beihilfefähigen Höchstbeträge für verordnete Heilbehandlungen im Rahmen der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV).
Die neuen Höchstbeträge des Landes Bayern für beihilfefähige Aufwendungen im Bereich der Logopädie finden Sie in der Anlage 3 zu § 19 Abs. 1 BayBhV in Teil 8 (Nummern 47 bis 49 d) sowie Teil 12 (Nummer 69 ff.).
Hinweis: Die Beihilfehöchstsätze stellen keine verbindliche Preisliste für Heilmittelerbringer*innen dar, sondern dienen nur der Information, mit welcher Erstattung die Beihilfeberechtigten seitens der Beihilfe rechnen können. Wissen Logopäd*innen um den Beihilfeanspruch der Patientin/ des Patienten, wollen aber eine höhere Vergütung als den jeweiligen Beihilfehöchstsatz in Ansatz bringen, muss der/die Patient*in darüber aufklärt werden, dass er/sie einen Teil der Kosten von der Beihilfestelle nicht erstattet bekommen wird. Ein Anspruch der Patientin/ des Patienten, zum Beihilfehöchstsatz behandelt zu werden, besteht nicht.
Nähere Informationen stellen wir für dbl-Mitglieder in diesem Eintrag in unserem Glossar „Beruf und Recht von A bis Z“ unserer Website (bitte vorher einloggen) zur Verfügung.