Meldung
30.03.2020
Baden-Württemberg: Soforthilfe Corona ohne Prüfung Privatvermögen
Nach Wortlaut der PM ist dies eine "bundeseinheitliche Lösung"
Gestern, 29. März 2020, erklärte Baden-Württembergs Wirtschaft- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hofmeister-Kraut: „Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren“.
„Erfreulich ist, dass wir jetzt eine bundeseinheitliche Lösung haben. In schwierigen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern wurde der Begriff der existentiellen Notlage neu definiert. Damit ist klar: sonstige liquide Mittel müssen grundsätzlich nicht eingesetzt werden, um von der Soforthilfe des Landes zu profitieren.“