Meldung
Auszahlung der Energiepreispauschale für Studierende läuft an
Beantragung möglich bis 30. September 2023
Seit dem 15. März 2023 ist der Antrag auf Auszahlung der Energiepreispauschale für Student*innen und Berufsfachschüler*innen nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) bundesweit möglich. Die Pauschale wird in Höhe von 200 Euro ausgezahlt und soll die stark angestiegenen Energiekosten abfedern. Die genauen Voraussetzungen dafür, diese Einmalzahlung zu beantragen, können Sie hier in unserer Meldung vom 16. Februar noch einmal detailliert nachlesen.
Wer bereits alle benötigten Angaben beisammen hat, kann nun also den Antrag stellen.
Einmalzahlung beantragen? Hier entlang!
Wer hingegen bei der Beantragung noch unsicher ist: Eine kostenlose Info-Hotline ist eingerichtet und steht für Fragen und Hilfestellung unter der Rufnummer 0800 2623 von Dienstag bis Donnerstag von 08:00 – 16:00 und am Freitag von 08:00 bis 12:00 zur Verfügung.
Wichtig zu wissen: Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der Besteuerung. Sie ist weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen.
Mit Stand vom 17. März, 8:00 Uhr, sind bereits 644.627 erfolgreich eingereichte Anträge eingegangen, ausgezahlt wurden 217.645 Pauschalen, das sind insgesamt 43.529.000 Euro.
Noch bis Ende September ist aber Zeit, die Pauschale zu beantragen.