Meldung
Ausgleichszahlung Rettungsschirm: Antragstellung möglich
Seit heute können die Anträge auf Auszahlung der Ausgleichszahlung nach der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung gestellt werden. Das Online-Verfahren wurde freigeschaltet; die Antragsformulare stehen zur Verfügung.
Die Anträge können ab sofort über die Website der ARGEn der Heilmittelzulassung gestellt werden.*
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Die Anträge auf Ausgleichszahlung können nur vom 20. Mai bis zum 30. Juni 2020 (Eingang bei der ARGE) gestellt werden.
- Das Antragsformular finden Sie unter dem angegebenen Link auf der Seite der für Sie zuständigen ARGE.
- Übersenden Sie den ausgefüllten Antrag per E-Mail (ohne Unterschrift) an die angegebenen E-Mail-Postfächer der Arbeitsgemeinschaften. Diese E-Mail-Adressen wurden ausschließlich für dieses Verfahren eingerichtet. Einige Bundesländer haben eine Aufteilung in einzelne Postleitzahlenbereiche oder nach Regierungsbezirken vorgenommen.
Auch wenn nach wie vor Unklarheiten bestehen, ob die Ausgleichszahlung im Einzelfall bewilligt wird, empfehlen wir allen zugelassenen Praxisinhabern, die aufgrund eines Behandlungsrückgangs infolge der Covid-19-Pandemie Einnahmeausfälle zu verzeichnen haben, den Antrag fristgerecht zu stellen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass jeder Sachverhalt erfasst wird und zumindest die Chance aufrechterhalten wird, eine abschließende Klärung – eventuell mittels einer Clearingstelle – herbeizuführen.
* Anscheinend gibt es aktuell Probleme auf der Website der ARGE mit dem Download des Antrags sowie mit dem Versenden der E-Mails. Es kann sein, dass es aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen auf der Website zu Ladefehlern kommen kann. Bitte versuchen Sie dann, das Antragsformular zu einem späteren Zeitpunkt erneut herunterzuladen. Sollte das Versenden der E-Mail fehlschlagen und Sie erhalten eine Fehlermeldung, empfehlen wir auch hier, den Versand zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu probieren.