Meldung
Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit Blankoverordnung und Direktzugang
Erste Arbeitsergebnisse
Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) 2019 ist ein Modellvorhaben für die Blankoverordnung der Heilmittelerbringer/innen gesetzlich verankert. Vorgegeben wird, dass bis März 2021 für das Modellvorhaben der Blankoverordnung rechtliche Rahmenbedingungen zwischen den maßgeblichen Verbänden und dem GKV-SV ausgehandelt werden (TSVG - Dokumentenseite 24, §125a)). Bedingt durch die Verschiebung des Inkrafttretens des Versorgungsvertrages wird zurzeit von einem späteren Beginn des Modellvorhabens Blankoverordnung ausgegangen.
Im TSVG werden die Inhalte für die bevorstehenden Verhandlungen bereits vorgegeben. Dazu zählen u.a. die Indikationen (welche Störungsbilder) für eine Blankoverordnung, Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Therapie, Umgang mit Budgetverantwortung durch Heilmittelerbringer/innen sowie eine einheitliche Regelung zur Abrechnung der Heilmittel und die Kommunikation zu dem nach wie vor verordnenden Arzt oder der Ärztin.
Der dbl hatte sich bereits 2016 gemeinsam mit den Verbänden dbs und dba durch ein Positionspapier klar für den Direktzugang ausgesprochen. Darunter ist der direkte Weg der Patienten zum/zur Logopäden/Logopädin zur Beratung, Diagnostik und /oder Therapie ohne notwendige Verordnung durch eine/n Mediziner/in zu verstehen. Die Blankoverordnung hingegen unterscheidet zum momentanen Verordnungsprozedere die Möglichkeiten der Ausgestaltung der Therapie durch Heilmittelerbringer/innen (z.B. Frequenz der Therapieeinheiten).
Inhaltlich beschäftigt sich seit Juli (27.07.2020) eine Arbeitsgruppe des dbl unter der Leitung von Antje Krüger mit dieser Thematik. Ziel ist zunächst verbandsintern ausgehend von Hintergrundrecherchen zu dem Direktzugang und Blankoverordnungen, Positionen zur anstehenden Verhandlung zu entwickeln und fundiert vorzubereiten. Zentral in den Diskussionen der Arbeitsgruppe ist die These: "Budgetverantwortung nur mit richtiger Versorgungsverantwortung". Eine Übernahme der Wirtschaftlichkeitsprüfung ohne direkten Zugang der Patientinnen und Patienten zu den Loggopädinnen erscheint der Arbeitsgruppe nicht zielführend. Dies entspricht der bisherigen berufspolitischen Forderung nach dem Direktzugang. Dennoch werden Rahmenbedingungen diskutiert, wie künftig Abrechnungsmodelle für die Weiterentwicklung der Logopädie aussehen könnten. Ebenso werden mögliche Evaluationsschwerpunkte für das Modellvorhaben Blankoverordnung skizziert. Denn das Modellvorhaben Blankoverordnung muss laut TSVG auch evaluiert werden.
Es fanden bisher fünf Treffen als Videokonferenzen statt. Zudem stellte die Arbeitsgruppe Zwischenergebnisse bei der digitalen Bund-Länder-Konferenz (BLK) am 13. November 2020 vor. Fortgesetzt wird die Diskussion am 23. Januar 2021 auf BLK-Ebene. Für Rückfragen steht die Arbeitsgruppe über das dbl-Mitgliederportal zur Verfügung.
Für die Projektgruppe
Silvia Gosewinkel (hsg Bochum)
Antje Krüger (kommissarische Vizepräsidentin dbl)
Frauke Kern (Interessenvertretung Freiberufler dbl)
Philipp Wenzel (2. Landesvorsitzender, Sachsen-Anhalt)
Liesa Kröger (Fachliche Leitung, Neustadt am Rübenberge)
Stephan Olbrich (2. Landesverbandsvorsitzender, Bayern)