Meldung
Anhörungen beim Gemeinsamen Bundesausschuss
Gestern (26. August 2020) fanden per Videokonferenz zwei mündliche Anhörungen beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) statt. Dabei ging es um Ergänzungen verschiedener Rechtsnormen, unter anderem der vertragsärztlichen Heilmittelrichtlinie und der Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte. Diese sollen es ermöglichen, bei regionalen Corona-Ausbrüchen, wie z.B. kürzlich in den Landkreisen Gütersloh und Warendorf, im Falle von Beschränkungen angemessen zu reagieren und regional begrenzte Ausnahmeregelungen zu ermöglichen (z. B. Unterbrechungsfristen, Videotherapie). Dadurch soll die Gesundheitsversorgung der betroffenen Bevölkerung gewährleistet werden. Für den dbl nahm Martin Schotte (dbl-Rechtsreferat) an den Anhörungen teil.
Der dbl hat sich gemeinsam mit dbs und dba für die Möglichkeit befristeter Ausnahmeregelungen ausgesprochen, hierbei aber betont, dass eine reine Beschränkung auf die betroffenen Gebiete nicht ausreicht, um die Therapiekontinuität zu gewährleisten und Patientinnen und Therapeutinnen, insbesondere aus den Risikogruppen, ausreichend zu schützen.
Des Weiteren ging es um die in der neuen Heilmittelrichtlinie vorgesehene Möglichkeit, Gruppen und Einzeltherapie in Kombination zu verordnen.
Nach den gestrigen Anhörungen wird der G-BA sich beraten und entsprechende Beschlüsse fassen, über die wir Sie informieren werden.