Meldung
Aktualisierung der Regelungen für den Heilmittelbereich
Neuigkeiten zur Hygienepauschale
Wie wir berichtet haben, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18. März 2021 die Corona-Sonderregelungen (dies betrifft auch den Einsatz von Videobehandlungen) in der Heilmittel-Richtlinie Ärzte und Zahnärzte bis zum 30. September 2021 verlängert (siehe hierzu unsere Meldung vom 18. März 2021). Ferner befindet sich eine Änderung von § 2 Abs. 7 der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung in der Verbändeabstimmung, wonach die Hygienepauschale für die Dauer der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes abgerechnet werden können soll.
Die Kassenverbände auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben die „Regelungen für den Heilmittelbereich“, bereits jetzt schon entsprechend angepasst.Die Hygienepauschale ist demnach weiterhin - auch über den 31. März hinaus - abrechenbar.
Sie können die "Regelungen für den Heilmittelbereich" hier herunterladen.