Meldung
26.05.2020
Aktualisierung der Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund der Corona-Pandemie
Die Geltungsdauer der Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona) wurde um einen weiteren Monat bis zum 30. Juni 2020 verlängert.
Wie bereits angekündigt können somit auch Videobehandlungen bis zum 30. Juni 2020 durchgeführt werden.
Wir möchten auf zwei Besonderheiten hinweisen:
- Eine Teilabrechnung bereits erbrachter Leistungen ist nach wie vor nur bis zum 31. Mai 2020 (Rechnungseingang bei der Krankenkasse) möglich. Die in Punkt 5 festgelegte Frist wurde aufrechterhalten.
- In Punkt 7 wird geregelt, dass der Leistungserbringer bei nicht richtlinienkonform ausgestellten Heilmittelverordnungen notwendige Änderungen bzw. Ergänzungen an den vom Vertragsarzt auf dem Verordnungsblatt gemachten Angaben selbst vornehmen darf. Es wird nun klargestellt, dass von dieser Änderungs- und Ergänzungsmöglichkeit neben den Angaben zur Art des Heilmittels und zur Verordnungsmenge auch die Angabe von Hausbesuchen ausgeschlossen ist.
Die aktualisierten Empfehlungen mit Stand vom 25. Mai 2020 (16:00 Uhr), die die bisherigen Empfehlungen vom 5. Mai 2020 (11:00 Uhr) ersetzen, finden Sie hier.