Meldung
AGMFA fordert Sonderprämie für alle Gesundheitsberufe in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen
Mit dem Gesetzentwurf „Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ der Bundestagsfraktion CDU/CSU und SPD vom 5. Mai 2020, sollen die Regelungen des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sowie des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes weiterentwickelt und ergänzt werden.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass alle Beschäftigten in der Altenpflege für das Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung („Corona-Prämie“) in Höhe von bis zu 1.000 Euro erhalten sollen. Die höchste Prämie erhalten dabei Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung. Ebenso sollen Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften eine Prämie ausgezahlt werden. Die Bundesländer und die Arbeitgeber in der Pflege können die Corona-Prämie ergänzend z.B. bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken.
Die Arbeitsgemeinschaft Medizinalfachberufe (AG MFA), in der der dbl langjähriges aktives Mitglied ist, vertritt seit vielen Jahren die Interessen angestellter LogopädInnen und weiterer Medizinalfachberufe, vor allem gegenüber der Gewerkschaft ver.di und den Arbeitgeberverbänden
Mit ihrem Schreiben vom 15. Mai 2020 wandte sich die AG MFA nun an Bundesgesundheitsminister Spahn und die Gesundheitsminister/innen der Länder und forderte dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass alle Gesundheitsberufe in Krankenhäusern, Rehakliniken und allen anderen Bereichen, die in der derzeitigen Krise gefordert sind und in Gesundheits- und Sozialwesen die Versorgung sichern, entsprechend der oben aufgezeigten Regelung für die Pflege, eine angemessene Corona-Prämie erhalten.
Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die anderen systemrelevanten Gesundheitsberufe, wie beispielsweise die MTA-Berufe, die Hebammen, die Physiotherapeut/innen, die Ergotherapeut/innen, die Logopäd/innen, die Orthoptist/innen, essentieller Bestandteil der Patient/innen und Gesundheitsversorgung sind und alle derzeit in einer besonderen Gefährdungs- und Belastungssituation diese Versorgung sichern. Eine Prämienzahlung, die ein Ausdruck der Wertschätzung und der Anerkennung sein soll, müsse dementsprechend auch die anderen Gesundheitsberufe berücksichtigen.
Das Schreiben der AG MFA finden Sie hier.
Der originäre Gesetzentwurf, bei dem es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, wurde am 15. Mai 2020 vom Bundesrat angenommen. Es bleibt abzuwarten, in welcher Form Reaktionen seitens der Gesundheitspolitik auf die Forderung der AGMFA erfolgen werden.
Eine Übersicht über alle Regelungsinhalte des o. g. Gesetzesentwurfes finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Gesundheit.
Mit diesem Gesetz wurde auch die Grundlage geschaffen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Änderungen in den Ausbildungen zu den Gesundheitsberufen vornehmen kann hinsichtlich der Dauer der Ausbildung, der Nutzung von digitalen Unterrichtsformen oder Prüfungen. Dieser Gesetzesentwurf liegt dem dbl nun zur Stellungnahme vor (siehe hierzu unsere Meldung vom 18. Mai 2020).
Für die Ausbildungen zu Ergotherapeutin/Ergotherapeut und Logopädin/Logopäde werden des Weiteren noch fehlende Härtefallregelungen geschaffen, die die zuständigen Landesbehörden anwenden können (siehe dbl-Meldung und Stellungnahme vom 22. April 2020).
Azzisa Pula-Keuneke (dbl-Referat Bildung)