Meldung
Änderungen der Heilmittel-Richtlinien
Videotherapie als Teil der Regelversorgung
Aufgrund der Sonderregelung im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie können bestimmte ärztlich verordnete Heilmittelbehandlungen noch bis zum 31. März 2022 auch im Wege der Videotherapie durchgeführt werden, um die Patientenversorgung in dieser außerordentlichen Situation aufrechtzuhalten.
Wie wir in unserer Meldung vom 22. Oktober 2021 berichtet haben, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 21. Oktober 2021 beschlossen, dass die Videotherapie in die Regelversorgung übernommen wird. Der Gesetzgeber hatte zuvor mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) den gesetzlichen Leistungsanspruch der Versicherten um Heilmittel, die telemedizinisch erbracht werden können, erweitert. Die beiden Beschlüsse zur entsprechenden Änderung der Heilmittel-Richtlinie und der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte sind nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 22. Januar 2022 formell in Kraft getreten.
Wie wird eine Heilmittelbehandlung per Video vereinbart?
Sofern aus Sicht der verordnenden (Zahn)Ärztin bzw. des verordnenden (Zahn)Arztes keine wichtigen Gründe gegen eine telemedizinische Versorgung sprechen, verständigen sich die Therapeutin oder der Therapeut mit der Patientin oder dem Patienten gemeinsam darüber, ob Therapieeinheiten auch per Video erbracht werden sollen. Dies ist für beide Seiten freiwillig und ein Wechsel zu einer Behandlung in Präsenz ist jederzeit möglich.
Welche Besonderheiten sind zu beachten?Ergibt sich im Laufe der Behandlung, dass trotz des o.g. Ausschlusses einzelne Therapieeinheiten zum Erreichen des Therapieziels auch in Form einer telemedizinischen Leistung erbracht werden können, ist dies nach schriftlicher Zustimmung der oder des Patienten und im Einvernehmen mit der verordnenden (Zahn)Ärztin oder des verordnenden (Zahn)Arztes möglich. Die einvernehmliche Änderung ist auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren.
Die erste Behandlung im jeweiligen Verordnungsfall sowie auch regelmäßige Verlaufskontrollen im Rahmen der Behandlungen müssen stets im unmittelbar persönlichen Kontakt stattfinden.
Ab wann können Heilmittel per Video im Rahmen der Regelversorgung erbracht werden?
Die regelhafte Möglichkeit für eine telemedizinische Heilmittelbehandlung besteht erst dann, wenn der GKV-Spitzenverband mit den Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer entsprechende bundeseinheitliche Verträge geschlossen hat. Die maßgeblichen Berufsverbände im Bereich der Logopädie/Sprachtherapie (dbl, dbs, dba, Logo Deutschland) verhandeln zurzeit mit dem GKV-Spitzenverband die Einzelheiten der Verträge zur Regelung der Videotherapie. Dabei geht es insbesondere um die konkreten Leistungen, die telemedizinisch erbracht werden können, die technischen Voraussetzungen, die für diese Therapieform erforderlich sind, und demnächst auch um die entsprechende Vergütung.
Nähere Informationen zu den Änderungen beider Heilmittel-Richtlinien sind auf der Website des G-BA zu finden:
(GS/Berbrich)