Meldung
Änderung der LogAPrO erfolgreich durchgesetzt
Gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Schulen für Logopädie e. V. (bdsl) sowie Schulleitungen und Lehrkräften von Logopädieschulen aus dem gesamten Bundesgebiet haben wir uns im Mai an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit der Forderung gewandt, die seit 2023 geltenden Änderungen der LogAPrO wieder zurückzunehmen. Die Verordnung trat am 26. November 2024 (Tag nach der Verkündung) in Kraft.
Ein Großteil der Forderungen wurden nun umgesetzt und gestern im BGBl. 2024 I Nr. 360 vom 25. November 2024 im Rahmen der „Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe“ verkündet. Somit werden folgende Punkte in der LogAPrO geändert:
- Es werden wieder für jede mündliche, schriftliche und praktische Prüfung jeweils zwei Fachprüfer*innen zuständig sein.
Zum Vergleich: im Oktober 2023 wurde gesetzlich geregelt, dass jeweils nur drei Fachprüfer*innen für die jeweiligen Prüfungsblöcke zuständig seien, d. h. es mussten z. B. diese drei Fachprüfer*innen alle fünf mündlichen Prüfungen abnehmen und damit auch fachfremd prüfen. Dies rief vielfach Protest. Mit den neuen Regelungen wurde das Examen wieder der logopädischen Ausbildung angepasst.
- Des Weiteren herrscht nun in allen Bundesländern eine einheitliche Regelung für das Wiederholen nicht-bestandener Prüfungsteile. Wird z. B. von den fünf Examensklausuren im schriftlichen Prüfungsteil nicht bei allen mindestens die Note ausreichend erreicht, müssen nur die Klausuren wiederholt werden, die nicht bestanden wurden.
Zum Vergleich: in einigen Bundesländern wurden die Vorschriften dahingehend ausgelegt, dass bei dem nicht Bestehen von Klausuren/mündlichen Prüfungen/praktischen Prüfungen der Prüfungsteil zur Gänze wiederholt werden musste. Das ist nun eindeutig nicht mehr der Fall, die betreffenden Examenskandidat*innen müssen nun nicht mehr den gesamten Prüfungsblock erneut bewältigen.
Nichts geändert hat sich an der Prüfungsbewertung bzw. Zensurengebung. Nach wie vor müssen alle Prüfungsteile mit mindestens ausreichend bestanden werden.
Wir danken dem bdsl und allen Kolleginnen und Kollegen für den gemeinsamen und engagierten Einsatz zur Änderung der LogAPrO!
Sämtliche Änderungen sind unter diesem Link einzusehen; für die Logopädie finden sich die Änderungen in Artikel 2 auf Seite 13.