Meldung
06.07.2021
Achtung: BGW informiert zum Corona-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen
(Stand: 29.06.2021)
Die BGW weist darauf hin, dass sich die Information zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen aktuell in der Überarbeitung befindet, um ihn an die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) anzupassen. Bis zur Veröffentlichung der überarbeiteten Fassung könne der Corona-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen jedoch weiterhin als Hilfestellung verwendet werden unter Berücksichtigung der folgenden Punkte:
- Die Verpflichtung zur Überprüfung und bei Bedarf Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sowie des betrieblichen Hygienekonzepts besteht weiter fort.
- Maßnahmen wie die Kontaktreduzierung, die Testangebotspflicht, AHA-L-Regel sowie sonstige Arbeitsschutzmaßnahmen sind weiterhin gültig.
- Eine strikte Vorgabe zur Mindestfläche von 10 m² pro Person ist in der Corona-ArbSchV nicht mehr enthalten. Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen (auch in Pausenzeiten) durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben.
- Es können Ausnahmen von der Testangebotspflicht für vollständig geimpfte bzw. von einer COVID-19-Erkrankung genesene Beschäftigte bestehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der BGW-Seite für Schnelltests im Betrieb.