Meldung
Achtung: Antragsformulare für Zuschüsse liegen in den meisten Bundesländern vor!
Soforthilfe für Soloselbständige und Kleinstbetriebe läuft an
Am 27. März 2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Website "Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen - Schutzschirm für die Wirtschaft" eine Liste der Bundesländer veröffentlicht, die bereits Antragsformulare für Zuschüsse im Rahmen der Sorforthilfe für Soloselbständige und Kleinstbetriebe online verfügbar haben. Für die anderen Länder ist angegeben, ab wann damit zu rechnen ist.
Dabei handelt es sich um eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente). Die Abwicklung der Hilfen erfolgt wie bei der Fluthilfe über die Bundesländer. Eine Kumulierung mit Länderhilfen und De-Minimis-Beihilfen ist möglich:
- Baden-Württemberg (Antragstellung ab 25.03.2020, abends)
- Bayern (Anträge sind online)
- Berlin (Antragstellung ab 27.03.2020, 12 Uhr)
- Brandenburg (Antragstellung ab 25.03.2020, 9 Uhr)
- Bremen (Antragstellung bereits möglich)
- Hamburg (Anträge sind online)
- Hessen (Anträge seit dem 30.3.2020 online)
- Mecklenburg-Vorpommern (Anträge seit dem 30.3.2020 online)
- Niedersachsen (Antragstellung ab 25.03.2020)
- Nordrhein-Westfalen (Anträge sind online)
- Rheinland-Pfalz (Anträge sind online)
- Saarland (Anträge sind online)
- Sachsen (Anträge sind online)
- Sachsen-Anhalt (Anträge sind online)
- Schleswig-Holstein (Anträge sind online)
- Thüringen (Antragstellung bereits möglich)