Meldung
Absicherung bis zum Rentenalter - Vorsicht auch bei der Laufzeit
Berufsunfähigkeit: Bei Verlust des Einkommens ausreichend absichern
Der Verlust der Arbeitskraft nach Krankheit oder Unfall und die daraus folgende krankheitsbedingte dauerhafte Arbeitsunfähigkeit, bedeutet in der Regel auch eine deutliche Einkommenseinbuße. Die staatlichen Leistungen in Form der Erwerbsminderungsrente oder der gesetzlichen Unfallversicherung reichen meistens nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Deshalb ist es sinnvoll, sich selbst um eine Existenzabsicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu kümmern.
Die Beitrags- und Leistungsunterschiede bei den Versicherungen sind allerdings enorm.
Verbraucherzentralen bieten (kostenpflichtige) Preis-Leistungs-Vergleiche an. Einen unabhängigen Test zahlreicher Tarife bietet auch die Stiftung Warentest. Behördlich zugelassene Versicherungsberater*innen empfehlen ebenfalls kostenpflichtige Vergleiche ohne eigenes Provisionsinteresse.
Was eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens enthalten sollte:
Der Weg zu einem guten Versicherungsschutz ist oft mühsam. Es gibt zahlreiche Anbieter*innen mit vielen Tarifen mit unterschiedlichstem Leistungsumfang und Vertragsbedingungen. Außerdem spielen individuelle gesundheitliche Voraussetzungen, der ausgeübte Beruf und sogar ggf. ein riskantes Hobby eine Rolle.
Damit ein Vertrag verlässlichen Schutz bietet, sollten nach Ansicht der Verbraucherzentrale mindestens folgende Regelungen enthalten sein:
- Die Rente wird gezahlt, wenn die/der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall in ihrem/seinem zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr zu mindestens 50 Prozent tätig sein kann.
- Es wird nicht geprüft, ob man mit seinen Kenntnissen und Fähigkeiten oder seiner Erfahrung und Ausbildung noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte (sog. „abstrakter Verweisungsverzicht").
- Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die/der Versicherte voraussichtlich sechs Monate lang zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig sein wird oder dieser Zeitraum schon verstrichen ist.
- Die Rente wird auch rückwirkend ab dem ersten Tag des Sechs-Monats-Zeitraums gezahlt.
- Bei verspäteter Meldung wird die Rente mindestens drei Jahre lang rückwirkend gezahlt.
- Während der Leistungsprüfung wird auf Wunsch der Beitrag gestundet. Denn wer berufsunfähig ist, dem fällt es oft auch schwer, die monatlichen Versicherungsbeiträge weiter zu zahlen.
- Der Versicherer verzichtet darauf, den Vertrag zu kündigen oder die Beiträge anzuheben, wenn sich später herausstellt, dass die/der Versicherte ohne ihr/sein Verschulden Vorerkrankungen nicht angegeben hat.
- Bei einer befristeten Anerkennung verlangt die/der Versicherer nicht die Rückzahlung bereits gewährter Renten, wenn sich herausstellt, dass der Anspruch nicht gerechtfertigt war.
Der Vertrag sollte idealerweise bis zum Eintritt in den Altersruhestand, also zum 67. Lebensjahr, laufen. Wer nach Vertragsabschluss zum Beispiel durch Ersparnisse die Absicherung nicht mehr oder nur noch teilweise benötigt, kann den Vertrag ohnehin jederzeit kürzen oder ganz kündigen.
Die Wahrscheinlichkeit für eine Berufsunfähigkeit steigt im Alter an. Seien Sie daher vorsichtig, wenn Versicherer ein Vertragsende vor dem Eintritt des gesetzlichen Rentenalters anbieten. Sie drohen den Versicherungsschutz dann genau in dem Zeitraum zu verlieren, in dem es noch einmal besonders darauf ankommt. Prüfen Sie auch Ihre bestehenden, vielleicht schon vor vielen Jahren geschlossenen Verträge hinsichtlich dieser Bedingung.
An dieser Stelle empfehlen wir die Lektüre des Artikels „Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich/Existenz absichern – hier finden Sie die beste Police“ aus „Stiftung Warentest- Finanztest 5/2021“.