Meldung
Wieder möglich: Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen
Regelung gilt erst einmal bis 30. November 2022
Angesichts weiterhin hoher Infektionszahlen ist eine Krankschreibung aufgrund von Erkältungsbeschwerden wieder möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat diese Corona-Sonderregelung wieder aktiviert. Die Regelung galt bereits zu Beginn der Corona-Pandemie, war aber zum 1. Juni 2022 angesichts der entspannteren Infektionslage ausgelaufen.
Die Wiedereinführung ist vorerst bis Ende November 2022 befristet. Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, ohne Praxisbesuch telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Die Originalmeldung des G-BA finden Sie hier.