Der Datenschutz schützt nicht die Daten, sondern die Persönlichkeit und die Grundrechte des Menschen
Das Datenschutzrecht schützt den Umgang mit personenbezogenen Daten und ist im Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verankert. Geschützt werden aber nur persönliche Daten von natürlichen Personen, keine Unternehmensdaten.
Unternehmen, Freiberufler und andere Website-Betreiber sollten auf die Änderungen vorbereitet sein, die sich aus der Datenschutzgrundverordnung und durch die E-Privacy-Verordnung ergeben*. Verschärfte Regelungen greifen insbesondere bei Nutzung von Komponenten wie einfachen Kontaktformularen, Analyse-Werkzeugen oder Social-Media-Plug-Ins. Hier gibt es ab Mai zusätzliche Informationspflichten, besonders wichtig ist der Hinweis auf Widerufs- und Widerspruchsrechte.
Betroffen von den Vorgaben sind im Grunde alle Website-Betreiber - einzige Ausnahme sind rein private Websites. Schon bei ganz einfachen Webseiten werden zwangsläufig die IP-Adressen der Besucher an den Webserver übertragen. Da diese als personenbezogene Daten einzustufen sind, fällt auch der Betrieb einer Website unter den Geltungsbereich der DSGVO und es müssen daher die entsprechenden Vorgaben beachtet werden.
Je nach Ausgestaltung bzw. Umfang der auf der Website angebotenen Inhalte und Funktionen, sind verschiedene Aspekte zu beachten. So müssen die Besucher über datenschutzrelevante Aktivitäten informiert werden, die über die einfache Erfassung der IP-Adresse hinausgehen.