Reisestipendien des dbl
Der dbl betrachtet den internationalen wissenschaftlichen Austausch als wesentlichen Baustein der Unterstützung der Weiterentwicklung der logopädischen Profession. Um diese zu fördern, stehen zwei unterschiedliche Reisestipendien zur Verfügung.
Zum einen das Reisestipendium für Verbandsmitglieder auf internationalen Veranstaltungen, auf denen sie einen Vortrag halten oder ein Poster präsentieren.
Zum anderen das Reisestipendium „Studierendencampus - Internationaler Austausch im deutschsprachigen Raum“ für Studierende, das den Besuch von Jahreskongressen der Berufsverbände in Österreich (logopädieaustria) und der deutschsprachigen Schweiz (Deutschschweizer Logopädinnen und Logopädenverband DLV) ermöglicht.
Für wen?
Reisestipendien für Verbandsmitglieder auf internationalen Veranstaltungen
Bewerben können sich Mitglieder des dbl, die bereits ein Jahr die Mitgliedschaft im dbl nachweisen können. Auch Funktionäre des dbl - mit Ausnahme des Bundesvorstandes - können ein Reisestipendium beantragen, wenn sichergestellt ist, dass diese Funktionäre keinerlei Beteiligung und Einfluss am und auf das Prozedere und die Entscheidungsfindung über das Reisestipendium haben. Beantragt werden kann das Reisestipendium von jedem entsprechenden Mitglied einmal im Jahr.
Der Antrag auf ein Reisestipendium ist an die dbl Geschäftsstelle/Referat Bildung zu richten (siehe Informationen und Antrag für dieses Reisestipendium)
Der dbl vergibt Reisestipendien in Höhe von bis zu 500 Euro pro Quartal, um Verbandsmitgliedern eine aktive Teilnahme (durch Vorträge oder Poster) an internationalen Logopädie-orientierten Kongressen und Tagungen außerhalb Deutschlands zu ermöglichen.
Für wen?
Alle dbl-Mitglieder, die bereits ein Jahr Mitgliedschaft im dbl nachweisen können und aktiv (durch Vorträge oder Poster) an einem Kongress oder einer Tagung teilnehmen, können sich um ein Reisestipendium bewerben. Auch Funktionäre des dbl - mit Ausnahme des Bundesvorstandes - können ein Reisestipendium beantragen, wenn sichergestellt ist, dass diese Funktionäre keinerlei Beteiligung und Einfluss am und auf das Prozedere und die Entscheidungsfindung über das Reisestipendium haben.
Der Antrag auf ein Reisestipendium ist an die dbl Geschäftsstelle/Referat Bildung zu richten (siehe entsprechende Downloads). Beantragt werden kann das Reisestipendium einmal im Jahr. Ein bewilligtes Reisestipendium ist nicht übertragbar.
Wann bewerben?
Die Bewerbung muss, wie folgt, mindestens ein Quartal vor der Kongress-/Tagungsteilnahme an die Geschäftsstelle/Referat Bildung eingereicht werden. In Abstimmung mit dem Vorstandsmitglied für den Bereich Bildung wird dann über die Vergabe des Reisestipendiums entschieden. Sofern mehrere Anträge eingegangen sind, erfolgt eine anteilige Zahlung des Reisestipendiums.
Bewerbung | Vergabe | Antrag für Veranstaltung in | |
Quartal I
| Januar | Anfang April | Quartal II |
Februar | |||
März | |||
Quartal II | April | Anfang Juli | Quartal III |
Mai | |||
Juni | |||
Quartal III | Juli | Anfang Oktober | Quartal IV |
August | |||
September | |||
Quartal IV | Oktober | Anfang Januar | Quartal I
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November | |||
Dezember |
Bewerbungsinhalte
- Kongressprogramm
- Annahmebestätigung für den Vortrag bzw. das Poster; alternativ: Bestätigung der Einreichung und unverzügliche Nachsendung der Annahme nach Erhalt durch den Veranstalter
- Abstract des Vortrags bzw. des Posters
- Kostenvoranschlag (Reisekosten, Hotelkosten, Kongressgebühr)
- Formlose Bestätigung, keine anderweitige Unterstützung von dritter Seite zu erhalten ("Hiermit versichere ich, keine anderweitige Unterstützung von dritter Seite zu dieser Kongressreise zu erhalten." Unterschrift, Datum)
Bearbeitung der Anträge
Alle pro Quartal eingegangenen Anträge werden zum Ende des Quartals begutachtet. Die Vergabe erfolgt nach dem monatsletzen Kalendertag des Quartals. Liegen mehrere Anträge gleichzeitig vor, kann das Stipendium aufgeteilt werden. Die Entscheidung wird den Antragsteller*innen über die Geschäftsstelle ohne Nennung von Gründen schriftlich per Mail mitgeteilt.
Verpflichtung der Stipendiatin/des Stipendiaten
Die Stipendiatin/der Stipendiat verpflichtet sich mit der Annahme des Stipendiums, für den dbl einen kurzen Artikel über ihre/seine Tagungs- oder Kongressteilnahme (mit Foto) für das Forum Logopädie zu verfassen und die Unterstützung durch den dbl kenntlich zu machen. Das Logo des dbl soll dazu z.B. auf dem Poster oder der Präsentation des Vortrages sichtbar gemacht werden. Dieses Logo ist über das Referat Bildung zu erhalten.
Auszahlungen
Die Auszahlung der Reisekosten in Höhe des bestätigten bzw. des bewilligten Stipendiums erfolgt nach Einreichung der Originalbelege der mit der Tagungs- oder Kongressteilnahme verbundenen Kosten und der Übersendung des entsprechenden Artikels mit Foto. Auszahlungen erfolgen nur gegen Vorlage von Originalbelegen, die bei der Geschäftsstelle/ Referat Bildung, einzureichen sind. Alle Unterlagen sind innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Teilnahme und Reise bei der Geschäftsstelle/Referat Bildung einzureichen.
Zu beachten: sollte von dritter Seite (z. B. Arbeitgeber*in, Veranstalter*in) eine Unterstützung für die anfallenden Kosten nach Beantragung des dbl-Reisestipendiums erfolgen, wird das Stipendium nicht ausgezahlt. Der Geschäftsstelle/Referat Bildung ist unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn die Voraussetzungen zum Erhalt des Reisestipendiums nicht mehr erfüllt sind
Dokumente
Reisestipendium „Studierendencampus - Internationaler Austausch im deutschsprachigen Raum“
Dieses Reisestipendium wird nur an Studierende vergeben. Die Mitgliedschaft im dbl ist dabei obligatorisch und muss auch über die Veranstaltung hinaus bestehen. Es richtet sich dabei grundsätzlich an alle Studierenden (als Studierende werden im dbl traditionell seit vielen Jahren Berufsfachschüler*innen und Student*innen gemeinsam benannt). Die Bewerbung um dieses Reisestipendium ist an die Bundesstudierendenvertretung zu richten bsv@dbl-ev.de.
Jedes Jahr werden 2 Reisestipendium unter dem Stichwort „StudierendenCampus“ in Höhe von je maximal € 300 an Studierende vergeben (der dbl fasst unter dem Begriff „Studierende“ seit vielen Jahren die Berufsfachschüler*innen und Student*innen an Hochschulen zusammen).
Mit dieser Förderung soll der wissenschaftliche Austausch von Studierenden im deutschsprachigem Raum und deren Teilnahme an den Kongressen oder Tagungen der Berufsverbände in Österreich (logopädieaustria) sowie der Schweiz (DLV Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband) ermöglich werden.
Es handelt sich um ein rotierendes System. Alle drei Jahre zeichnet sich einer der drei Berufsverbände für die Teilnahme und Gestaltung der Veranstaltung für die Studierenden verantwortlich. Der dbl organisiert somit alle drei Jahre dies für Studierende aus Österreich und der Schweiz.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle Studierenden, die sich in einer Ausbildung befinden (berufsfach- oder hochschulisch) und seit einem Jahr im dbl Mitglied sind. Die Vergabe der Reisestipendien erfolgt jeweils einmal pro Studierende/r. Eine zweite Vergabe ist nicht möglich.
Vergabe der Reisestipendien
Die Bewerbung zur Vergabe des Reisestipendiums ist an die Bundesstudierendenvertretung des dbl zu senden: bsv(at)dbl-ev.de. Hierzu ist der entsprechende Antrag auszufüllen und an die BSV zu mailen. Ein bewilligtes Stipendium ist nicht übertragbar.
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfristen richten sich jeweils nach den Terminen der gastgebenden Länder.
- 20. Januar 2024: DLV-Tagung (DLV Deutschschweizer Logopädinnen- und Logopädenverband) in Zofingen/Schweiz zum Thema Interdisziplinarität.
Die Bewerbung ist bis zum 15. Oktober 2023 möglich.
Verpflichtung
Die Stipendiat*in verpflichtet sich mit der Annahme des Stipendiums, für den dbl einen kurzen Bericht über die Tagungs- oder Kongressteilnahme (mit Foto) zu verfassen und die Unterstützung durch den dbl kenntlich zu machen. Der Bericht mit Foto ist bis spätestens 4 Wochen nach der Teilnahme an das Referat Bildung einzureichen: bildung(at)dbl-ev.de
Auszahlungen
Die Auszahlungen erfolgen nur gegen Vorlage von Originalbelegen, die bei der Geschäftsstelle per Post unter dem Stichwort "Reisestipendium/StudierendenCampus" einzureichen sind.
Dokumente