Übersicht und Zulassungsvoraussetzungen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Masterstudium:
Mit einem Masterstudium erwirbt ein Student einen zweiten akademischen Grad (nach dem Bachelor oder einem vergleichbarem Abschluss), der in der Wertigkeit einem universitären Diplom oder Magister gleichgesetzt wird. Masterprogramme werden entweder anwendungs- oder forschungsorientiert entworfen und dienen der fachlichen und/oder wissenschaftlichen Spezialisierung. Masterabschlüsse können an Fachhochschulen oder Universitäten erworben werden und berechtigen zur Promotion.
Masterstudiengänge dauern in Vollzeit 2, 3 oder 4 Semester. Je nach Dauer werden 60, 90 oder 120 ECTS-Punkte erworben, pro Semester somit 30 Creditpoints.. Da ein Masterabschluss zu einem Erwerb von insgesamt 300 ECTS-Punkten führen soll, ergibt sich die individuell erforderliche Studiendauer aus der Menge der im Erststudium erworbenen Punkte (180 – 240 ECTS Punkte: 180 ECTS: Bachelorstudiengang mit 6 Semestern, 210 ECTS bei 7 und 240 ECTS bei 8 Semestern).
Konsekutiver Master
Baut inhaltlich auf spezifischen primären Studienabschlüssen auf, häufig gekoppelt an einzelne Bachelorabschlüsse. Ermöglicht die Vertiefung und Spezialisierung in der primären Berufsqualifikation.
Nicht-konsekutiver Master
Baut auf keine spezifischen Inhalte auf, Voraussetzung ist lediglich ein erster Hochschulabschluss. Ermöglicht die Weiterbildung in einer neuen Fachrichtung.
Weiterbildender Master
Setzt Berufserfahrung voraus (i.d.R. mindestens 1 Jahr), überwiegend anwendungsorientiert. Ermöglicht die Weiterqualifizierung für spezielle (inhaltlich übergreifende) Arbeitsbereiche.(Unter Umständen mit höheren Kosten verbunden, da die Hochschulen hierfür kostendeckend kalkulieren dürfen).
Je nach Inhalt des Studiums können unterschiedliche Mastergrade erworben werden, z.B. Master of Science (MSc.),Master of Business Administration (MBA) oder Master of Arts (MA). Masterprogramme werden in Vollzeit oder Teilzeit angeboten.
Um zu einem Masterstudium zugelassen zu werden, ist das Vorliegen eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses erforderlich. In der Regel handelt es sich um einen Bachelorabschluss, mit dem mindestens 180 ECTS-Punkte (European Credit Transfer System-Punkte) erworben wurden, was einer Studiendauer von mindestens 6 Semestern entspricht. Alle weiteren Zulassungsvoraussetzungen sind den jeweiligen Hochschulen zu entnehmen.
Externe Links:
Interne Links:
- dbl-Wissenschaftsförderung
- FAQ Akademisierungsprozess
- Arbeitskreis Berufsgesetz
- Plattform evidenssst.org