Meldung
ZTG-Veranstaltung „Therapie und Reha digital!“
Erwartungen der Verbände an die Digitalisierung
TI, ePA, KIM, eHBA, SMC-B, eGK und Co. – was hinter diesen Abkürzungen steckt, darüber informierte am 23. Februar 2024 in Essen das neue Kongressformat „Therapie und Reha digital“ des Zentrums für Telematik und Telemedizin (ZTG). Im Fokus standen Fragen zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) für Gesundheitsberufe und -handwerke.
Der dbl brachte sich ebenfalls ein mit der Beteiligung von Frauke Kern (dbl-Bundesvorstand/Interessenvertretung Freiberufler*innen) an der Podiumsdiskussion. Am eigenen dbl-Stand waren Dagmar Karrasch (dbl-Präsidentin), Frauke Kern, Carsten Schilling (Mitglied der PG-Telematikinfrastruktur) und Martin Schotte (dbl-Rechtsreferat) präsent, um dort den Besucher*innen Fragen zu beantworten, Anregungen entgegenzunehmen und sich mit ihnen auszutauschen.
Zu Beginn präsentierten Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und der gematik die politische Roadmap. Sebastian Zilch, Unterabteilungsleiter gematik, Telematikinfrastruktur, eHealth im BMG, gab einen Überblick zu den Digitalgesetzen der Bundesregierung. Elektronische Verordnungen, „ePA für Alle“, KIM und TI-Messenger – all diese Anwendungen sollen kurz- oder mittelfristig Teil der Versorgung werden. Deutschland habe bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens eine enorme Aufholjagd zu leisten. Dabei ginge es weniger darum, bestehende Prozesse eins zu eins in die digitale Welt zu übertragen, sondern vielmehr darum, Abläufe im Zuge der Digitalisierung grundsätzlich zu optimieren. Jörg Rübensam, Produktmanager bei der gematik, stellte einige Ergebnisse aus dem TI-Atlas vor. Grundsätzlich würden viele Praxen aus den Gesundheitsberufen den Nutzen der Digitalisierung sehen. Allerdings gebe es noch viele Fragen zum Zeitplan, zur Refinanzierung sowie diversen Begriffen rund um die TI.
„Zeit jetzt nutzen!“
Beim Kongress erhielten die Verbände Gelegenheit, aus ihren Berufsgruppen zu berichten. Während einige Physiopraxen und Hebammen schon in den Startlöchern stünden, seien andere noch zaghafter. Es gelte aber die Zeit zu nutzen, um möglichst entspannt mit Schritt eins – der grundsätzlichen Digitalisierung der Praxisabläufe – zu beginnen, sofern noch nicht geschehen. Die Anbindung an die TI kann dann in einem zweiten Schritt erfolgen. Beim Kongress informierte auch das elektronische Gesundheitsberuferegister zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und zur Institutionenkarte (SMC-B) – beide Karten müssen Praxen beantragen, um sich an die TI anschließen zu können.
Verhandlungen zur TI-Finanzierung
Derzeitig verhandeln 13 Berufsverbände (Logopädie, Ergotherapie, Podologie und Ernährungstherapie) gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband zur TI-Kostenvereinbarung, also der Refinanzierung. Anfang Februar konnte die Geburtshilfe eine Finanzierungsvereinbarung treffen, die Physiotherapie befindet sich noch im Prozess. Alle anderen Berufsgruppen werden bald nachziehen.
Digitalisierung vorteilhaft in vielen Versorgungsszenarien
Auf dem Kongress betonten alle Verbände den Mehrwert der Digitalisierung. Für sich allein sei sie allerdings kein Selbstzweck. Vielmehr müsse sie konkrete Szenarien aus der Versorgung berücksichtigen. Die Geburtshilfe profitiere beispielsweise enorm vom engen Kontakt zu anderen Versorgungsakteuren, wie der Gynäkologie. Hebammen könnten ihre Versorgung viel besser auf die Patientin abstimmen, wenn Informationen zu bereits erfolgten Laboruntersuchungen sowie Aufklärungsgesprächen dokumentiert seien. Frauke Kern brachte an der Stelle die Perspektive der Logopädie mit ein und betonte, dass es in der Stimmtherapie z.B. wichtig sei zu sehen, welche Medikamente ein Patient oder eine Patientin derzeit einnehme, um etwaige Schleimhauttrockenheit zu berücksichtigen (Elektronischer Medikationsplan/EMP). Im Sinne der Effizienz sei es sinnvoll, dass diese Dokumentation zukünftig auf digitalem Wege erfolge. Auch sei es sehr sinnvoll, sich ab jetzt mit der Anschaffung eines PCs bzw. einer digitalen Abrechnungssoftware zu beschäftigen, damit die Hürden zum Zeitpunkt des verpflichtenden Anschlusses für die Praxen nicht zu hoch würden. Bis 2025 könne dazu auch die Hardwarepauschale in Höhe von 750€ eingesetzt werden, aber natürlich nur dann, wenn man auch Telemedizinische Leistungen erbringt.
Mit Berufsverbänden den Austausch voranbringen
„Wir haben heute unterschiedliche Erwartungen der Gesundheitsberufe an die TI gehört“, resümierte Rainer Beckers, ZTG-Geschäftsführer und Moderator des Kongresses. „Es ist wunderbar, dass wir so viele Berufsverbände dafür begeistern konnten. Es ist wichtig, auch diese Berufsgruppen mitzunehmen und in den Austausch zur Digitalisierung zu kommen. Nur so lassen sich digitale Anwendungen optimal auf den Versorgungsalltag zuschneiden und erhalten auf diese Weise auch die erforderliche Akzeptanz.“
(Quelle: Pressemitteilung des ZTG vom 27.4.2024)