Meldung
UPDATE: Corona-Virus: Info für Praxisinhaber und Angestellte
Aus aktuellem Anlass:
Service für logopädische Praxen: Aushang zur Hygiene bei Ansteckungsgefahr (Stand: 11.03.2020)
Händeschütteln ist in Zeiten hoher Viruslast nicht angesagt. Damit die Patientinnen und Patienten dies nicht als unfreundliches Verhalten erleben haben wir für Sie hier eine Vorlage zum Download und Ausdruck eingestellt, die zudem einige wenige Vorschläge zur "Ansteckungsprophylaxe" enthält.
Info für Praxisinhaber und Angestellte (Stand: 10.03.2020)
Wer infolge eines Verdachts auf eine Infektion mit dem Corona-Virus auf amtliche Anordnung eine Quarantäne durchlaufen muss und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Anspruchsgrundlage ist der § 56 des Infektionsschutzgesetzes.
Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige. Die Entschädigung bemisst sich in den ersten 6 Wochen nach dem Verdienstausfall, ab der siebten Woche nach dem Krankengeldanspruch.
Angestellte haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu 6 Wochen. Das heißt, der Arbeitgeber hat das Gehalt wie bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit weiter zu zahlen.
Im Gegenzug bekommt der Arbeitgeber die ausgezahlten Beträge (nur) auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet.
Wichtig: Der entsprechende Antrag ist binnen einer Frist von drei Monaten nach dem Ende der Absonderung (Quarantäne) bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Die Frage, welche Behörde für Entschädigungsanträge nach § 56 Infektionsschutzgesetz zuständig ist, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Eine bundesweite Übersicht stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.kbv.de/media/sp/Liste_Coronavirus_Entschaedigung.pdf
Coronavirus: Empfehlungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen (Stand: 4.02.2020)
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und das Robert-Koch-Institut (RKI) informieren angesichts des neuartigen Coronavirus auf ihren Websites über die Empfehlungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Nach Einschätzung des RKI ist die Gefahr durch die neue Atemwegserkrankung für die Bevölkerung in Deutschland derzeit aber als gering einzustufen.
Allgemeinverständliche Tipps und Infomationen hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammengestellt. Wer sich ausführlich über das Coronavirus und entsprechende Risikobewertungen informieren möchte, findet Näheres hierzu auf der Website der Berufsgenossenschaft BGW und des Robert-Koch-Institutes. Die Handlungsempfehlungen für Einrichtungen des Gesundheitswesens sind dort ebenfalls zu finden.