Meldung
Start der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe
UPDATE Ausgleich für betriebliche Energiekosten bei Härtefällen
UPDATE am Ende des Artikels ergänzt (12. Mai 2023/nide)
Stark steigende Energiepreise belasten derzeit alle Verbraucher*innen und damit auch die Praxen der freien Heilberufe. Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind (Härtefälle), können nun im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe unterstützt werden.
Seit dem 6. März 2023 ist eine entsprechende Antragsstellung möglich.
Betroffene logopädische Praxen erhalten für das Jahr 2023 einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten, wenn die gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen und existenzbedrohend für den Betrieb sind. Der Härtefall wird angenommen, wenn der für das Jahr 2023 erwartbare Jahresgewinn (auf Basis des Jahresdurchschnittsgewinns der letzten fünf Jahre) durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird.
Die Hilfen können unabhängig vom genutzten Energiesystem beantragt werden. Sowohl leitungsgebundene Energieträger wie Strom, Gas oder Fernwärme, als auch nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Holz, Pellets, Hackschnitzel und Flüssiggas sind erlaubt.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Beschäftigten. Als KMU gelten auch Soloselbständige […] und Angehörige der freien Berufe. Anträge können unmittelbar seitens der Praxisinhaber*innen oder durch qualifizierte Dritte (z.B. Steuerberater*innen) über eine elektronische Antragsplattform gestellt werden. Über die Gewährung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe entscheidet eine Härtefallkommission. Die Härtefallkommission besteht aus Vertreter*innen der bayerischen Wirtschaft, der Steuerberaterkammern und des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Ausführliche Informationen zur Bayerischen Energie-Härtefallhilfe und den Antragsvoraussetzungen finden sich hier auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Es ist auch eine Service-Hotline eingerichtet, die per Telefon (Mo – Fr 8-18 Uhr) unter 089- 5790 5005 sowie per E-Mail erreichbar ist.
Update Mai 2023 (ergänzt am 12. Mai 2023)
Auf Beschluss des Ministerrats vom 25. April 2023 sollen die Konditionen der KMU-Härtefallhilfen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWI) geändert werden. Die Änderungen umfassen nach uns vorliegenden Informationen insbesondere eine Absenkung der Bagatellgrenze mit gestufter Anpassung an die Größe eines Unternehmens, gemessen an der Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ):
- Bis 9 VZÄ: 2.000 Euro Bagatellgrenze
- Bis 49 VZÄ: 4.000 Euro Bagatellgrenze
- Ab 50 VZÄ: 6.000 Euro Bagatellgrenze.
Ziel ist es, dass auch sehr kleine Unternehmen bzw. Soloselbstständige die Hilfen in Anspruch nehmen können.
Die Umsetzung dieser Änderungen ist noch nicht erfolgt. Sobald weitere Informationen zu den Änderungen vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich informieren.