Meldung
PKV und Bundesbeihilfe: Hygienepauschale und telemedizinische Leistungen
Hygienepauschale
Der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) empfiehlt den Mitgliedsunternehmen, die pandemiebedingte Extravergütung (Hygienepauschale) in Höhe von bis zu 1,50 Euro je Behandlung bis zum 30. Juni 2022 zu erstatten. Nach einem freundlichen Austausch mit der zuständigen Stelle gehen wir davon aus, dass es bei der Erstattung der Hygienepauschale keine Probleme geben wird.
Die Hygienepauschale sollte unmittelbar mit der Privatpatientin bzw. dem Privatpatienten vereinbart und im Behandlungsvertrag vermerkt werden.
Auch die Bundesbeihilfe erkennt Aufwendungen für Hygienemaßnahmen von Heilmittelerbringern im Rahmen der Covid-19-Pandemie in Höhe von 1,50 Euro pro Behandlung weiterhin bis zum 30. Juni 2022 als beihilfefähig an.
Telemedizinische Leistungen
Die Sonderregelung, der zufolge Behandlungen per Videotherapie anerkannt und erstattet wurden, ist demgegenüber im Bereich der privaten Krankenversicherungen zum 31. März 2022 ausgelaufen.
Betroffenen Patientinnen und Patienten ist im Einzelfall zu raten, bei der zuständigen privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle um Übernahme der Kosten für die Fortführung von Videotherapien zu bitten, sofern nachvollziehbare Gründe gegen die therapeutische Behandlung in Präsenz sprechen. Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt sollte die Videotherapie dann – wie bisher – auf der Verordnung befürworten, z.B. durch den Zusatz „ggf. auch per Videotherapie“.
(GS/Berbrich)