Meldung
Pflegebudget und Logopädie – ein komplexes Thema
Reform der Krankenhaus-Finanzierung muss Therapieberufe angemessen berücksichtigen
Die anstehenden Veränderungen im Krankenhausfinanzierungssystem und die Veränderung des Pflegebudgets in Kliniken sorgen aktuell für Unruhe, auch in anderen Berufsgruppen.
Zum Hintergrund: Im Jahr 2020 wurde die Krankenhausvergütung auf eine Kombination von Fallpauschalen und einer Pflegepersonalkostenvergütung (Pflegebudget) umgestellt. Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen werden seitdem unabhängig von den Fallpauschalen vergütet. Das Pflegebudget ist für rein pflegebezogene Tätigkeiten bestimmt. Für „Sonstige Berufsgruppen“, z.B. auch in der Logopädie, spielt dies nur eine Rolle, wenn ein „pflegeentlastender Beitrag“ geliefert wird. Logopädiestellen werden zu Recht nicht über das bisherige Pflegebudget finanziert, sodass keine Veränderungen, z.B. in Form von Entlassungen, für unsere Berufsgruppe zu erwarten sind.
Laut Regelungen im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz werden ab 2025 ausdrücklich nur noch diejenigen Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind, aus dem DRG-Vergütungssystem ausgegliedert und damit von den Krankenkassen vollständig refinanziert, die konkret im neu eingefügten Absatz 4a von § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz aufgezählt werden. Es handelt sich hierbei somit um keine vollständig neue Regelung, sondern vielmehr um eine Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen. Auf diese Weise sollen Unstimmigkeiten hinsichtlich der Anerkennung und Zuordnung der Berufsgruppen ohne pflegerische Qualifikation zum Pflegebudget vermieden werden, was grundsätzlich zu begrüßen ist.
Für die Finanzierung von Stellen in den Bereichen Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und Diätassistenz in Kliniken gibt es bisher keine eigene Budgetregelung, allenfalls indirekt durch die Festschreibung von therapeutischen Leistungen im Rahmen einzelner Fallpauschalen der Komplexleistung, die sog. OPS-Ziffern. Darüber hinaus fehlt ein verbindlicher Personalschlüssel.
Hebammen dagegen sind in den Komplexleistungen (OPS) nicht abgebildet und haben von dem „Pflegebudget“ bisher profitiert. Gerade auf Wöchnerinnenstationen sind sie sehr viel mehr an pflegerischen oder pflegeentlastenden Maßnahmen beteiligt.
Aus unserer Perspektive ist das Thema „Personalbudget für Therapeutinnen und Therapeuten“ von grundlegender Bedeutung. Daher strebt der dbl e.V. keine Berücksichtigung der logopädischen Leistungen im ab 2025 in Kraft tretenden „Pflegebudget“, sondern ein eigenes Budget für therapeutische bzw. logopädische Leistungen an.
Heidemarie Büchner
dbl-Bundesvorstand, Interessenvertretung Angestellte