Meldung
NRW: Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe eingeführt
Wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) am 3. Februar 2021 mitteilte, wird in Nordrhein-Westfalen (NRW) die Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe eingeführt. NRW übernimmt rückwirkend zum 1. Januar 2021 die Ausbildungskosten.
Im September 2018 hatte NRW festgelegt, den Hauptteil der Ausbildungskosten der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen zu übernehmen und die Landesbeteiligung auf 70 % festgelegt. Der dbl hatte sich zuvor an Landesminister Karl-Josef Laumann (CDU) gewandt, um eine 100-prozentige Übernahme zu erreichen. Laut Ministerium konnte das 2018 noch nicht umgesetzt werden - 2021 ist es nun soweit.
Politisch gesehen ist die Schulgeldfreiheit bereits seit 2018 in den Koalitionsvereinbarungen der Regierungsparteien verankert und auch im Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft „Gesamtkonzeption Gesundheitsfachberufe“ aus März 2020 als Forderung aufgenommen. Bislang gibt es jedoch noch immer keine bundesweite Regelung dazu. Dennoch haben sich in den vergangenen drei Jahren einige Bundesländern dazu entschlossen, die Schulgeldfreiheit einzuführen. In diese Bundesländer reiht sich NRW nun ein.
Der dbl begrüßt es, dass die Ausbildungskosten nun übernommen werden und damit die seit Jahrzehnten scharf kritisierte private Finanzierung der Logopädenausbildung auch in NRW ein Ende findet. Zugleich fordert der dbl nach wie vor, die Abschaffung der Ausbildungskosten nicht allein auf die schulische Berufsausbildung zu beschränken, sondern ebenso die hochschulische Ausbildung einzubeziehen und die logopädische Ausbildung als primärqualifizierende Ausbildung allein bundesweit an der Hochschule zu verorten.
Die Pressemitteilung des MAGS können Sie hier lesen.
Azzisa Pula-Keuneke (dbl-Referat Bildung)