Meldung
Hardwarepauschale
Anträge für 2024 noch bis zum 31. Dezember 2024 möglich
Das Jahresende rückt immer näher. Der Jahreswechsel ist auch für Erbringer*innen telemedizinischer Leistungen, die in diesem Jahr (2024) entsprechende Hardware erworben haben oder noch erwerben müssen, von Bedeutung, denn die Hardwarepauschale in Höhe von 750 Euro muss noch im selben Jahr der Anschaffung im Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes beantragt werden. Wer dies noch nicht erledigt hat, sollte dies spätestens bis zum 31. Dezember 2024 unbedingt erledigen. Verspätete Antragstellungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Vereinbarung zur pauschalen Abgeltung der im Bereich telemedizinischer Leistungen entstehenden Hardwarekosten gilt zum letzten Mal auch noch im kommenden Jahr für Hardware-Anschaffungen, die 2025 erfolgen.
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