Meldung
Hamburg: Schreiben der KV Hamburg zu neuer Corona-Testverordnung
Inkrafttreten am 1. Juli 2021
Liebe Mitglieder,
viele von Ihnen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg eine Informationsmail bezüglich der Neuerungen in der Corona-Testverordnung erhalten haben. Da diese Mail sich vor allem an die Betreiber von Testzentren richtet, hat diese Mail bei einigen KollegInnen zu Verunsicherungen geführt. Wir haben die Testverordnung für Sie erneut gesichtet und festgestellt, dass für uns Heilmittelerbringer, die ja nur Sachkosten abrechnen, nur wenig Änderungen ergeben. Im Folgenden haben wir die für uns relevanten Änderungen zusammengefasst:
Seit Inkrafttreten am 1. Juli 2021 ist die Aufbewahrung folgender Daten bis 31. Dezember 2024 verpflichtend:
- Kaufvertrag oder Rechnung der Sachkosten (Testkits),
- für jede Testung: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Anschrift der getesteten Person,
- Testgrund, Tag, Uhrzeit, Ergebnis der Testung und Mitteilungsweg an die getestete Person (falls diese den Test nicht selbst durchgeführt hat),
- Test-ID des (PoC-)Antigen-Test gemäß der Marktübersicht des BfArM,
- bei einem positiven Testergebnis der Nachweis der Meldung an das zuständige Gesundheitsamt (in Hamburg über hamburg.de/corona-kontakt),
- die schriftliche oder elektronische Bestätigung der getesteten Person über die Durchführung des Tests (Unterschrift der getesteten Person).
Online findet sich die neue Testverordnung inkl. Begründung unter diesem Link:
Die Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden sich hier.
Mit vielen lieben Grüßen und weiter gutes Durchhalten
Ayla Nielsen & Sophie Klein