Meldung
dbl fragt nach: Schutzausrüstung in Hessen
Sozialministerium verweist Logopädinnen an Landkreise und kreisfreie Städte
Am 31.03.2020 haben wir alle zuständigen Bundes- und Länderministerien mit der Bitte um Hygiene-Schutzausrüstungen angeschrieben. Aus verschiedenen Ländern haben wir seitdem Rückmeldungen erhalten. Einige Länder haben zentral oder regional begonnen, auch unsere ambulanten Praxen zu versorgen. Nachdem vom hessischen Ministerium keine Antwort kam, hat der Landesverbandsvorstand unter Beate Petzoldt im Mai zunächst telefonisch und dann schriftlich noch einmal nachgefragt und nun endlich auch eine Rückmeldung bekommen (wir zitieren):
"Betreff: Unterstützung in der Beschaffung von Schutzausrüstung und
Hygienematerial für logopädische Praxen
[…|
vielen Dank für lhr Schreiben über Anforderungen zur Sicherstellung der Hilfsmittelversorgung vom 18. Mai 2020.
Seien Sie versichert, dass der Hessischen Landesregierung die adäquate Versorgung von Gesundheitsstrukturen mit persönlicher Schutzausrüstung ein wichtiges Anliegen ist. Dies schließt auch die Versorgung von weiteren Bedarfsträgern angrenzender Bereiche mit ein, da diese einen wichtigen Beitrag in der Sicherstellung der ambulanten Versorgung von Patienten leisten.
Das Hessische Ministerium des lnnern und für Sport arbeitet derzeit zusammen mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und lntegration mit Hochdruck an der Beschaffung und der Verteilung von Schutzmaterialien für stationäre und ambulante Dienstleister in Hessen. Neben den Krankenhäusern, dem Rettungsdienst und den Gesundheitsämtern, stehen die stationären Einrichtungen der Altenhilfe und der Behindertenhilfe, die ambulanten Angebote für pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie der Jugend- und
Drogenhilfe im engen Fokus. Weiterhin hat die Hessische Landesregierung bei der Verteilung der persönlichen Schutzausrüstung eine Position für die so genannten "weiteren Bedarfe" vorgesehen. Diese Position schließt eine Vielzahl von Bedarfsträgern ein, deren individuelle Betroffenheit höchst unterschiedlich ist. Daher hat die Bundesregierung entschieden, den kreisfreien Städten und Landkreisen bei der Verteilung dieser Position keine Vorgaben zu machen. Aus dieser Lieferung können daher neben z.B. Logopäden, Hebammen, Apotheken und Hospizen auch Hilfsmittelerbringer berücksichtigt werden. Bitte haben Sie allerdings Verständnis dafür, dass die Menge einzelner Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung relativ knapp ist und daher nicht jeder Bedarfsträger vollständig beliefert werden kann. Eine finanzielle Unterstützung erfolgt in Hessen nicht.
Wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch eine Notwendigkeit der Versorgung mit Desinfektionsmittel, Mund-Nasen-Schutz und Einmalhandschuhen bestehen sollte, können sich lhre Mitglieder gern an den jeweiligen Landkreis oder die kreisfreie Stadt wenden, um bei der Verteilung der Schutzausrüstung bedacht zu werden. Darüber hinaus möchten wir auf den Rettungsschirm für Heilmittel-Leistungserbringer (COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung - COVID-19-Vst-SchutzV) hinweisen, der in Hessen durch die ARGE Heilmittelzulassung Hessen, c/o vdek Landesvertretung Hessen, Walter-Kolb-Str. 9-11, 60594 Frankfurt/M., abgewickelt wird.
Anträge auf Ausgleichszahlungen können ab 20.05.2020 bei der ARGE Heilmittelzulassung Hessen gestellt werden.
Wir bedauern, dass wir lhnen keine positivere Antwort geben können. Dennoch haben wir Ihren Hinweis aufgenommen und werden Ihn im Rahmen der weiteren Maßnahmen gegen COVID- 19 überprüfen. […]"
Diese späte Rückmeldung des Ministeriums ist sehr ernüchternd. KollegInnen, die in der ambulanten Praxis Hygiene-Schutzausrüstungen benötigen, mögen sich dementsprechend bei Bedarf bitte direkt vor Ort an die kreisfreien Städte oder Landkreise wenden. Da wir noch keinen Kenntnisstand zum Erfolg dieser Versorgung unserer Praxen haben, freuen wir uns, wenn Sie uns im Mitgliederportal in der Gruppe Hessen oder per E-Mail darüber informieren, wie erfolgreich hierüber unsere Versorgung gesichert wird.
Dagmar Karrasch